AGB


ABSCHLEPPDIENST RZH GMBH

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre
Kategorie: B

Mietpreis / MWST

Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen. Alle Preise verstehen sich inkl. MWST - CHE-114.529.767

Reservationen

Reservationen sind per E-Mail sowie auch telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mleters können die Reservationen per E-Mail bestätigt werden. Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten ist der gesamte Mietpreis geschuldet. Dies gilt auch bei Nichtbenutzung.

Haftungsausschlosse

Die Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bel Bussen, Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Die Vermieter ist verpflichtet, Fahrerauskunft gegenüber Behörden zu geben.

Schadensfälle

Der Mieter verpflichtet sich, Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bel Unfällen ist der Mieter verpflichtet, einen Pollzelrapport erstellen zu lassen.

Vorbehalte/Ausschlüsse

Die Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.

Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch den Vermieter bewilligt werden und Bestätigungen müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.

Versicherung

Die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung Ist im Mietprels enthalten. Der Selbstbehalt beträgt, bei:

  • Hartpflicht: CHF 2'500.-;
  • Teilkasko CHF 0. --;
  • Vollkasko CHF 2'500,-
  • Neulenker CHF 5'000.--

Zusätzlich behält sich die Vermieter einen Schadensanspruch von CHF 15'000.-- für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle offen. Schäden bis zu den oben genannten Summen gehen immer zulasten des Mieters. Nicht versichert sind: Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schâden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstanden sind (deaktivieren ESP). Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter. Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0.5 Promille sowie 0.0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Mieter übernommen. Die Kosten werden verrechnet, und sind sofort zu begleichen.

Inkasso

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1'500); 448 (bis 3'000); 1'100 (bis 10'000); 1'510 (bis 20'000); 2'658 (50'000); 6% der Forderung (ab 50'000).